Mitglied werden beim SV 1923 Nieder-Wöllstadt

Ob aktiv am Ball, als Trainer oder als Unterstützer am Spielfeldrand: Hier findest du Beiträge, Anträge und alle Schritte bis zur Mitgliedschaft.

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Beiträge

Hinweise: Einmalige Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche: 20 €. Bei Eintritt vor dem 1. Juli gilt der volle, ab dem 1. Juli der halbe Jahresbeitrag.

In drei Schritten zur Mitgliedschaft

  1. Anträge herunterladen und vollständig ausfüllen

    • Passive Mitglieder: Beitrittserklärung, Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern und Filmaufnahmen, Datenschutzerklärung
    • Aktive Mitglieder (Spieler): zusätzlich unterschriebener Passantrag und DFBnet-Datenveröffentlichung. Bei Vereinswechsel außerdem die Vollmacht zur Abmeldung.
  2. Nur für Kinder und Jugendspieler: ärztliche Bescheinigung besorgen

    • Bei Minderjährigen mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie der Geburtsurkunde und Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes (Sportuntersuchung)
  3. Unterlagen abgeben

    • Jugendspieler: an die jeweiligen Trainer
    • Alle anderen: an SV 1923 Nieder-Wöllstadt e.V., Am Lachengraben 2, 61206 Nieder-Wöllstadt
    • Oder eingescannt per E-Mail an info@sv1923.de

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Häufige Fragen

Wie funktioniert die Familienmitgliedschaft?
  1. Mindestens drei Personen müssen Mitglied sein oder die Anträge gemeinsam abgeben.
  2. Bei neuen Mitgliedern bitte die Familienmitgliedschaft auf dem Antrag ankreuzen.
  3. Ist ein drittes Familienmitglied dazugekommen, oder sollen drei bestehende Mitglieder auf die Familienmitgliedschaft umgestellt werden? Dann eine formlose E-Mail mit den Namen aller Familienmitglieder an info@sv1923.de senden und um Umstellung bitten.
Was gilt für Spieler zwischen 10 und 18 Jahren ohne deutsche Staatsbürgerschaft?
  1. Kopie des Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung, -genehmigung oder -erlaubnis)
  2. Nachweis über den Wohnsitz der Eltern in Deutschland (Bestätigung der Meldebehörde)
Was muss ich bei einem Vereinswechsel beachten?

Die Vollmacht zur Abmeldung muss zusätzlich ausgefüllt und zusammen mit der Beitrittserklärung eingereicht werden.